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Das Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache und daher nicht einheitlich. Ein Angler benötigt günstigstenfalls einen Nachweis über eine Fischerprüfung, einen staatlichen Fischereischein sowie eine Erlaubnis desjenigen, der das Fischereirecht in einem bestimmten Gewässer besitzt oder gepachtet hat, in diesen zu angeln. Das ist dann ein Fischerei-Erlaubnisschein. In der Fischerprüfung geht es im Wesentlichen um Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde. Diese Kenntnisse kann man sich auch im Selbststudium aneignen. Über Anglervereine werden jederzeit derartige Kurse angeboten. Die Fischereiprüfung behält lebenslange Gültigkeit. Danach kann man den staatlichen Fischerei- oder Angelschein erwerben. Und das dann je nach Bedarf in den einzelnen Bundesländern. Der Angelschein wird meist für ein bis fünf Jahre vergeben. Einen Fischerei-Erlaubnisschein kann man dann im Bedarfsfall von einem Angelverein oder von einem Fischereirecht-Inhaber erwerben.