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Insofern man als erwerbsfähige Person leistungsberechtigt ist, können beim Auszug einmalige Sach- bzw. Geldleistungen seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden. Das betrifft regelmäßig die Erstausstattung für eine Wohnung einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte. Ebenfalls können im Rahmen von einmaligen Leistungen Zahlungen für Bekleidung bzw. die Anschaffung oder Reparatur von medizinisch-therapeutischen Geräten beantragt werden.