ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Arbeitsamt - Häufige Fragen

Wann kann man sich frühestens arbeitslos melden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Mitunter kann bei der Kündigung oder bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Meldung als Arbeitssuchender schon länger im Vorhinein absehbar sein. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man sich dementsprechend arbeitslos melden. In der Regel kann sollte man sich drei Monate vor dem Beginn der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. Wenn allerdings die Kenntnis davon, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, später als drei Monate vor der Arbeitsbeendigung erfolgt, dann ist im Allgemeinen spätestens drei Tage danach die Meldung bei der Agentur für Arbeit vorzunehmen. Die Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden sind entsprechend im §38 Sozialgesetzbuch III geregelt.

Antwort bewerten:
(11)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren