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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

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Die kurzfristige Beschäftigung stellt sozialrechtlich eine Form der geringfügigen Beschäftigung dar. Man spricht im Allgemeinen von einer kurzfristigen Beschäftigung, wenn diese entweder durch die zeitliche Begrenzung auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr eingeschränkt ist, oder wenn die Beschäftigungsart eng verbunden mit einer kurzen Dauer ist. Letzteres ist beispielsweise bei Saisonarbeit der Fall. In der Regel kann eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig beim unbezahlten Urlaub, in der Elternzeit oder während des Bezuges von Arbeitslosengeld ausgeübt werden. Von einer nicht berufsmäßigen kurzfristigen Beschäftigung spricht man hingegen bei Arbeitnehmern, Schülern, Studenten und Selbständigen.

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