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Diese Begrifflichkeit kursiert seit einigen Jahren in Zusammenhang mit dem neuen Arbeitslosengeld 2, oftmals auch als Hartz 4 bezeichnet. Man versteht hierunter das feste und auf Dauer angelegte Zusammenleben zweier Partner in einer häuslichen Lebensgemeinschaft. Dies kann unter Umständen maßgeblich für die Berechnung der Grundsicherung sein, da von einem gegenseitigen finanziellen Einstehen im Bedarfsfall ausgegangen wird.