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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter BEA?

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BEA ist eine Abkürzung, welche für „Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“ steht. Hierbei handelt es sich um eine elektronische Verfahrensweise, welche behördliche Verfahren vereinfachen soll. Grundlegend kann als Ziel von BEA festgehalten werden, dass Arbeitgeber die Daten von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln können. Somit entfällt die bislang übliche Papierform dieser Bescheinigungen. Die elektronische Verfahrensweise soll auch hinsichtlich der Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts genutzt werden. Nähere Informationen kann die Arbeitsagentur erteilen.

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