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Speziell für behinderte und schwerbehinderte Menschen gibt es erweiterte Fördermöglichkeiten von der Bundesagentur für Arbeit. Auf diesem Wege sollen Arbeitgeber bei der Einstellung von körperlich beeinträchtigten Personen unterstützt werden. Die genauen Förderungsmodalitäten variieren im Allgemeinen je nach Einzelfall. Im Gegensatz zum „einfachen“ Eingliederungszuschuss ist die Maximalförderung höher anzusetzen. Der Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann normalerweise für maximal 24 Monate gewährt werden und beträgt bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Die genauen Anforderungen und Fördermodalitäten kann man bei der Bundesagentur für Arbeit erfragen.