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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Wird das BEA-Verfahren schrittweise eingeführt?

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BEA stellt ein Kürzel für „Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“ dar. Dieses elektronische Verfahren soll die bislang übliche Papierform für Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen, welche der Arbeitgeber an die Arbeitsagentur übermittelt, ablösen. Grundlage für das BEA-Projekt stellt eine gesetzliche Anpassung dar, welche im Herbst 2013 erwartet wird. In drei Stufen soll die Umstellung auf das BEA-Verfahren erfolgen, um eine schrittweise und nutzerfreundliche Verfahrensweise zu ermöglichen. Vorrangig für Arbeitgeber und die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit soll eine reibungslose Teilnahme am BEA-Verfahren ermöglicht werden.

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