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Im Grunde besteht nicht der Zwang, sich vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt zu nehmen. Man kann sich als Partei in dem Prozess selbst vertreten. In den nächst höheren Instanzen, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht, ist ein Anwalt aber in der Regel notwendig. Allgemein kann es aber recht sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht zumindest beraten zu lassen.