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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlicher Person?

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Beide stehen im Grunde im gleichen Verhältnis, Arbeitnehmer zu Arbeitgeber sowie arbeitnehmerähnliche Person zu Auftraggeber. Insofern besteht eine wirtschaftliche Abhängigkeit. Allerdings ist die arbeitnehmerähnliche Person insofern persönlich unabhängig, als dass er sich nicht in eine betriebliche Organisation eingliedern muss. In der Regel handelt es sich bei der arbeitnehmerähnlichen Person um einen selbständigen Unternehmer.

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