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Dies ist eine Form der Arbeitsförderungsmaßnahme, wie sie von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen werden kann. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Prinzipiell richtet sich die Berufsausbildungsbeihilfe an Auszubildende, welche aber auch bestimmte Voraussetzungen für die Zusage dieser Leistungen erfüllen müssen.