 | Ich stamme aus der Türkei und möchte gerne einen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten. Was ist hierbei zu beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Für türkische Staatsangehörige können im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus gesonderte Richtlinien gelten. Auf Grundlage des Beschlusses 1/80 des Assoziationsrates EWR Türkei können türkische Arbeitnehmer oder auch deren Familienangehörige ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Deutschland haben, insofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Aufenthaltsberechtigung wird in einem solchen Fall regelmäßig über die Ausstellung eines Visums über die zuständigen Behörden/ Auslandsvertretungen erteilt.