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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Muss man für den elektronischen Aufenthaltstitel Fingerabdrücke abgeben?

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Im Allgemeinen ist mit der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels auch das Abgeben der Fingerabdrücke eng verbunden. Fingerabdrücke müssen normalerweise von Personen aus Drittstaaten ab einem Alter von sechs Jahren für den elektronischen Aufenthaltstitel abgegeben werden. Die Ausländerbehörden richten sich bei dieser Verfahrensweise grundlegend nach den Vorgaben der Europäischen Union. Allgemein ist davon auszugehen, dass ohne das Abgeben von Fingerabdrücken keine Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist. Man kann sich über das genaue Verfahren der Beantragung und der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren.

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Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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