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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was bedeutet der Begriff „Aufenthaltsgestattung“?

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Die Aufenthaltsgestattung beschreibt im Allgemeinen das Recht, sich auf Grundlage des laufenden Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten. Den rechtlichen Rahmen für solche Gestattungen bildet das Asylverfahrensgesetz. Aufenthaltsgestattungen richten sich an die Erstantragsteller einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsgestattung ist nicht zu verwechseln mit dem Aufenthaltstitel, da er selbst kein Aufenthaltsrecht begründet. Aufenthaltsgestattungen sind in der Regel verfahrensabhängig und auch regional begrenzt, sodass sie sich räumlich auf den Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Ausländerbehörde beschränken. Weitere Informationen kann man bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten erhalten.

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