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Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel entsprechend dem seit 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Grundsätzlich ist eine Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet und zweckgebunden. Die Zwecke eines Aufenthaltes können zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit sein.
Als Gründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis können familiäre, völkerrechtliche, humanitäre und politische Gründe angeführt werden. Ebenso kann die Erlaubnis für den Aufenthalt für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte innerhalb der EU erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitserlaubnis. Diese ist im Regelfall gesondert zu beantragen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig – seit 2011 wird sie als elektronischer Aufenthaltstitel in Scheckkartenformat ausgestellt.