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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist denn eine Einladung zu Besuchszwecken?

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Die Einladung zu Besuchszwecken ist auch als Verpflichtungserklärung bekannt. Diese wird von einem deutschen Gastgeber an einen visumpflichtigen, ausländischen Staatsbürger abgegeben. Als Gastgeber muss man die Bedingungen erfüllen, eine natürliche oder juristische Person deutscher Staatsbürgerschaft zu sein. Am besten fragt man bezüglich der Einladung zu Besuchszwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde nach, ob es dort ein Formular zum Vordruck gibt.

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