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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird rechtlich durch das deutsche Aufenthaltsgesetz geregelt. Diese stärkste Form des unbefristeten Aufenthaltstitels richtet sich an Bürger aus Drittstaaten, welche nicht der Europäischen Union angehören. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG kann zur selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigen und soll auch die Aufenthaltsrechte in anderen EU-Mitgliedstaaten bedingt erhalten. Analog zu den anderen Formen des Aufenthaltstitels wird seit September 2011 auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat erteilt. Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG kann die Ausländerbehörde erteilen.