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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist ein Passersatz und wozu dient er?

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Der Passersatz ist als Ausweis zu verstehen, der bedingt zu grenzüberschreitenden Reisen berechtigt. Er besitzt in der Regel einige Funktionen des Reisepasses. Entsprechend der Passverordnung gelten beispielsweise der (vorläufige) Personalausweis, Binnenschifffahrtsausweise für Schiffer, Ausweise für Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Rückkehrausweise für die Wiedereinreise in das EU-Gebiet. Diese genannten Passersatzpapiere gelten für deutsche Bürger. Hingegen zählen zu den Passersatzpapieren für Ausländer entsprechend der Aufenthaltsverordnung unter anderem der Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge, Staatenlose oder der Notreiseausweis. Man kann diese deutschen Passersatzpapiere für Ausländer meist von der Ausländerbehörde ausstellen lassen.

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