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Entsprechend dem deutschen Aufenthaltsgesetz handelt es sich bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG um eine Form des unbefristeten Aufenthaltstitels. Demnach sind auch die Voraussetzungen zur Erteilung dieses Aufenthaltstitels gesetzlich verankert. Unter anderem ist der mindestens fünfjährige Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland nachzuweisen. Darüber hinaus sind Nachweise der ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowie von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erbringen. Man darf im Allgemeinen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, wenn man die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten möchte. Darüber hinaus sind ein ausreichender Wohnraum und die Sicherung des Lebensunterhaltes von der eigenen Person sowie der Angehörigen nachzuweisen. Für nähere Informationen ist es ratsam, sich an die Behörde für Ausländerangelegenheiten zu wenden.