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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was versteht man denn unter einer Zurückschiebung?

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Auf Grundlage des deutschen Aufenthaltsgesetzes, das die Rahmenbedingungen für die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt nicht-deutscher Staatsbürger im Bundesgebiet regelt, bezeichnet die Zurückschiebung eine Maßnahme zur Beendigung des Aufenthalts. Voraussetzung ist, dass der Betroffene unerlaubt eingereist ist. Der Maßnahme folgt überdies ein Verbot der erneuten Einreise und des Aufenthalts in der Bundesrepublik. Die Zurückschiebung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der unerlaubten Einreise.

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