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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Welche Behörde ist für die Ausstellung von Niederlassungserlaubnissen zuständig?

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Die Niederlassungserlaubnis stellte eine Form des Aufenthaltsstatus dar. Diese Form des unbefristeten Aufenthaltstitels wird gesetzlich im Allgemeinen durch das Aufenthaltsgesetz und die Zuwanderungsgesetze geregelt. Mit Ausländer- und Zuwanderungsangelegenheiten, ebenso wie Asylverfahren, ist im Allgemeinen die Ausländerbehörde betraut. Dieses Amt kümmert sich um die Verfahren zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und ist demnach vielerorts für die Erteilung bzw. Ausstellung von Niederlassungserlaubnissen zuständig. Nicht selten sind die Ausländerbehörden auf Ebene der größeren Städte oder auf Kreisebene ansässig. Die Kontaktdaten der zuständigen Ausländerbehörde kann man auf ortsdienst.de einsehen.

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