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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Wie funktioniert das Asylverfahren?

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Die einzelnen Etappen des Asylverfahrens können natürlich im konkreten Einzelfall vom üblichen Verfahren abweichen. Regelmäßig wird zunächst ein Asylantrag gestellt, der dann von den zuständigen Behörden geprüft und entschieden wird. Wird dem Asylantrag nicht zugestimmt, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusätzlich, ob die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot auf Grundlage des Aufenthaltsgesetztes vorliegen. 

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