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Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt allgemein die Form und die Höhe von Leistungen für materiell hilfsbedürftige Personen, bei denen es sich um Geduldete, vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer oder Asylbewerber handelt. Die Leistungen, welche nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) erbraucht werden, sollen das Existenzminimum abdecken. Die Leistungen werden im Allgemeinen vorrangig in Form von Sachleistungen erbracht und bieten Unterstützung für Hausrat, Unterkunft, Kleidung, Körperpflegebedarf und Ernährung. Das Asylbewerberleistungsgesetz trat schon am 1. November 1993 in Kraft, wurde aber seitdem mehrmals geändert.