| Wozu dient die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ähnlich wie beim elektronischen Personalausweis für deutsche Staatsbürger gibt es auch beim elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion. Diese kann bei der Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels freigeschaltet werden. Die Online-Ausweisfunktion kann genutzt werden, um online Behördengänge zu erledigen, ohne Formulare handschriftlich mit den persönlichen Daten zu versehen. Beispielsweise soll mittels Online-Ausweisfunktion die Ummeldung bei der Meldebehörde bei einem Umzug vereinfacht werden. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird eine sechsstellige Geheimnummer benötigt. Nähere Informationen zur Online-Ausweisfunktion beim elektronischen Aufenthaltstitel kann die zuständige Ausländerbehörde erteilen.