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Man kann im Allgemeinen, wenn man ein eigenes Kind hat, einen höheren BAföG-Satz erhalten, indem man den Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch nimmt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss das Kind, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit im Haushalt leben. Zu beachten ist, dass für den Kinderbetreuungszuschlag nur leibliche oder adoptierte Kinder als relevant gelten. Wenn beide Elternteile im gemeinsamen Haushalt leben und beide gemäß BAföG förderungsfähig wären, kann allerdings normalerweise nur ein Elternteil den Kinderbetreuungszuschlag erhalten.