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Bafögamt - Häufige Fragen

Gibt es sonstige Möglichkeiten für einen Teilerlass der Rückzahlung?

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Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Möglichkeiten, einen Teilerlass auf die Summe zu erhalten, die während des Bafög-Bezugs angefallen ist. Wird die Summe beispielsweise auf einmal zurückgezahlt, so gewährt das Bundesverwaltungsamt einen ersten Teilerlass. Möglich sind auch studiendauerabhängige bzw. leistungsabhängige Teilerlässe, die aber gesondert – und unter Einhaltung einer Frist – zu beantragen sind. Neben dem Online-Antrag ist es möglich, dem Bundesverwaltungsamt auch auf dem Postweg die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. 

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