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Bafögamt - Häufige Fragen

Hat man eine Mitteilungspflicht als BAföG-Empfänger?

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Wenn man entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Förderung bezieht, hat man im Regelfall gleichzeitig eine Mitteilungspflicht als Darlehensnehmer. Demnach sollte man bei der Änderung von Familienname oder Anschrift nicht nur die jeweilige Meldebehörde in Kenntnis setzen, sondern auch dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten mitteilen. Andernfalls kann es möglicherweise zum einem Bußgeldverfahren kommen, oder es entstehen für den Darlehensnehmer zusätzliche Kosten für die Anschriftenermittlung.

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