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Grundsätzlich kann der Bildungskredit, da es sich um eine völlig eigenständige Maßnahme zur Studienfinanzierung handelt, parallel zum Bafög beantragt werden. Ob ein tatsächlicher Anspruch besteht, ist dann ggf. durch die zuständigen Institutionen zu prüfen. Es ist zu beachten, dass der Bildungskredit - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters beansprucht werden kann.