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Bafögamt - Häufige Fragen

In welchen Fällen kann ich einen Teilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen?

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Es gibt grundsätzlich drei Fälle, in denen beim Bundesverwaltungsamt ein Teilerlass auf den Betrag beantragt werden kann, der im Feststellungsbescheid über die Bafög-Rückzahlung angegeben ist. Wichtig dabei: Der entsprechende Antrag muss innerhalb einer Monatsfrist nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sein – wobei hier auch die Möglichkeit besteht, dies unter Angabe der Geschäftsnummer online zu erledigen. Teilerlässe sind grundsätzlich möglich bei  

  • Besonderer Studienleistung 
  • Kurzer Studiendauer
  • Politischer Verfolgung durch SED-Unrecht  

Über die Modalitäten und Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Teilerlasses kann man sich beim Bundesverwaltungsamt informieren. 

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