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Bafögamt - Häufige Fragen

Ist die BAföG-Förderung immer elternabhängig?

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Wenn man als Auszubildender nicht selbst für den Lebensunterhalt und für die zur Ausbildung erforderlichen Mittel aufkommen kann, kann man normalerweise eine Förderung nach BAföG beantragen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der familienabhängigen und dem elternunabhängigen Förderung. Das elternunabhängige BAföG ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Allgemeinen kann eine elternunabhängige Förderung dann ermöglicht werden, wenn der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr vollendet hat, ein Abendgymnasium/ Kolleg besucht, nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig war oder wenn man nach einer berufsqualifizierenden Ausbildung bereits mehrere Jahre erwerbstätig war. Nähere Informationen zur Förderung in Unabhängigkeit vom Einkommen der Eltern kann man sich beim Bafögamt einholen.

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