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Bafögamt - Häufige Fragen

Kann ich meine Bafög-Rückzahlung in einem Zug vornehmen?

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Ja, das ist möglich. Das Bundesverwaltungsamt schreibt jeden Absolventen etwa viereinhalb bis fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bezüglich der Bafög-Rückzahlung an. Aus diesem Schreiben geht einerseits hervor, wie hoch die Raten für eine schrittweise Rückzahlung des Darlehens wären – zum anderen wird die Möglichkeit offeriert, die Gesamtsumme vollständig und in einem Zug vorzunehmen. Der Vorteil: Die Rückzahlung der vollen Summe ist mit einem Teilerlass verbunden, der sich nach der Höhe der geleisteten Zahlungen während des Bafög-Bezugs richtet. 

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