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Wer seine Ausbildung bzw. sein Studium bis zum 31.12.2012 erfolgreich und mit überdurchschnittlichen Leistungen absolviert hat, kann beim Bundesverwaltungsamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheides zur Rückzahlung der erhaltenen Bafög-Darlehenssumme einen leistungsabhängigen Teilerlass beantragen. Dieser wird in der Regel dann gewährt, wenn
- Die Ausbildung spätestens 12 Monate nach dem Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde
- Der Absolvent zu den besten 30 % derer gehört, die diese Prüfung im selben Kalenderjahr abgeschlossen haben
Über die genauen Modalitäten kann man sich z.B. auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes informieren.