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Wer während der Ausbildung bzw. während des Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten hat, kann unter Umständen bei der Rückzahlung einen Teilnachlass erhalten. Neben dem leistungsabhängigen und studiendauerabhängigen Teilerlass kann – insofern man zum Personenkreis derer gehört, die durch SED-Unrecht verfolgt oder an der Ausbildung gehindert wurden – ein Antrag auf Teilerlass wegen politischer Verfolgung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist formlos innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsamt zu stellen; die notwendigen Formulare sind auf der Internetseite der Behörde vorhanden.