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Bafögamt - Häufige Fragen

Teilerlass politische Verfolgung – was ist damit gemeint?

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Wer während der Ausbildung bzw. während des Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten hat, kann unter Umständen bei der Rückzahlung einen Teilnachlass erhalten. Neben dem leistungsabhängigen und studiendauerabhängigen Teilerlass kann – insofern man zum Personenkreis derer gehört, die durch SED-Unrecht verfolgt oder an der Ausbildung gehindert wurden – ein Antrag auf Teilerlass wegen politischer Verfolgung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist formlos innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsamt zu stellen; die notwendigen Formulare sind auf der Internetseite der Behörde vorhanden.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst.de ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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