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Bafögamt - Häufige Fragen

Was muss ich beifügen, wenn ich einen Teilerlass beim Bundesverwaltungsamt stelle?

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In der Regel werden Bezieher von Bafög-Leistungen etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer vom Bundesverwaltungsamt angeschrieben und an ihre Rückzahlungspflicht erinnert. Sodann besteht die Möglichkeit, verschiedene Anträge auf Teilerlässe zu stellen, etwa den Teilerlass nach Leistung oder den Teilerlass nach Studiendauer. Diese Anträge kann man online stellen – darüber hinaus sind dem Bundesverwaltungsamt alle relevanten Unterlagen (z.B. Zeugniskopien, Dokumente des Prüfungsamtes) zuzusenden, damit über die Anträge entschieden werden kann. 

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