![]() | Wer kann überhaupt Bafög beziehen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen |
Bafög können grundsätzlich all jene beziehen, die einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Maßgeblich für diesen Anspruch sind zum Beispiel das Nichtüberschreiten einer Altersgrenze, die Staatsbürgerschaft bzw. der aufenthaltsrechtliche Status oder die allgemeine Eignung für die zu fördernde Ausbildung. Im Einzelnen heißt das:
- Altersgrenze: Grundsätzlich wird nur gefördert, wer eine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt (bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres). Es gibt allerdings auch Ausnahmen, nach denen eine Überschreitung dieser Altersgrenze möglich ist.
- Staatsangehörigkeit: Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsangehörige. Darüber hinaus sind auch ausländische Auszubildende anspruchsberechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen zum aufenhaltsrechtlichen Status erfüllt sind (z.B. Daueraufenthaltsrecht als EU-Bürger).
- Eignung: Gefördert wird, wenn zu erwarten ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird, wobei hier entsprechende Leistungsnachweise maßgeblich sind.
Nähere Informationen erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.