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Bafögamt - Häufige Fragen

Wozu dienen die Nachweise über die Studienfortschritte für das Bafögamt?

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Studierende, welche gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, sind normalerweise ab dem fünften Fachsemester dazu angehalten, dem jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung (Bafögamt) Nachweise über die Studienfortschritte zu übermitteln. Auf diesem Wege soll dokumentiert werden, dass das Studium gemäß der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorangeht. Inhalt der Nachweise können beispielsweise das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung oder auch die Aufstellung über die geforderten und erreichten ECTS-Leistungspunkte sein.

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