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Bürgeramt - Häufige Fragen

Begleitendes Fahren mit 17 – wie kann ich das beantragen?

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Eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen B und BE kann seit einigen Jahren bereits vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres beantragt werden. Das so genannte Begleitende Fahren mit 17 ermöglicht es Jugendlichen, in Begleitung einer weiteren Person am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Der jeweilige Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen oder wird in einigen Bundesländern auch über die Bezirksämter bzw. Bürgerämter erteilt. Dieser Verwaltungsakt ist mit Gebühren belegt.

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