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Als ePass versteht man in der Regel den neuen elektronischen Reisepass, der seit 2007 von den Bürgerämtern herausgegeben wird. Formal gibt es keinen Unterschied zwischen beiden Reisepassarten. Lediglich das Ausstellungsverfahren und die damit verbundenen Kosten differieren. Da der Expresspass meist innerhalb von zwei bis drei Werktagen bzw. 48-72 Stunden ausgestellt wird, ist er mit höheren Kosten verbunden. Vielerorts ist mit einer erhöhten Gebühr von rund 32 Euro im Vergleich zum normalen Reisepass zu rechnen. Zuständig ist jeweils die Passbehörde der Stadt- oder Kommunalverwaltung bzw. das Bürgeramt.