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Zu den allgemeinen Aufgaben der Meldebehörden zählt es unter anderem, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen zu registrieren, was im Melderegister festgehalten wird. Demnach werden im Melderegister Angaben zum Vor- und Nachnamen, Doktorgrad oder Anschrift eines Einwohners geführt. Die Auskunft aus dem Melderegister kann oft formlos oder elektronisch erfolgen, sodass ein persönlicher Besuch bei der Meldebehörde in der Regel nicht notwendig wird.