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Bürgeramt - Häufige Fragen

Muss ich meine Wohnung abmelden?

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Die Abmeldung einer Wohnung bzw. der Erhalt einer entsprechenden Bestätigung ist mit keinerlei Gebühren verbunden und kann in der Regel auch postalisch erfolgen. Wenn innerhalb Deutschlands umgezogen wird, so genügt die Anmeldung des neuen Wohnsitzes innerhalb einer Woche bei der zuständigen Behörde – eine zusätzliche Abmeldung der alten Wohnräume ist nicht erforderlich. Eine Abmeldung vornehmen muss man lediglich, wenn entweder ins Ausland verzogen oder eine Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben werden soll. 

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