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Das Europäische Führungszeugnis wurde im April 2012 eingeführt und soll Auskunft über eventuelle Eintragungen in das Strafregister eines EU-Staatsangehörigen geben. Menschen, die eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit bei einem EU-Mitgliedsstaat besitzen und in Deutschland leben, können das Europäische Führungszeugnis beantragen. In der Regel wird das Europäische Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig, es kann jedoch auch zu persönlichen Zwecken beantragt werden. Man bekommt das Europäische Führungszeugnis in der Regel bei der zuständigen Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt. Es gibt allerdings Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche keine Strafregisterauskünfte für ein Europäisches Führungszeugnis erteilen (z.B. Lettland, Schweden, Ungarn).