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Bürgeramt - Häufige Fragen

Was steht im Bundeszentralregister?

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Im Bundeszentralregister, kurz BZR, sind u.a. persönliche Vorstrafen, rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, Suchvermerke oder strafrechtliche Verurteilungen gegen deutsche Staatsangehörige im Ausland vermerkt. Das Verzeichnis unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz – geführt wird es vom Bundesamt der Justiz mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bonn. Im Übrigen wird das BZR bereits seit Mitte der 1970er Jahre als elektronische Datenbank geführt.

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