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Das Führungszeugnis wird im Allgemeinen bei der zuständigen Meldebehörde beantragt. Die Belegarten bezeichnen normalerweise die Zwecke, für welche das Führungszeugnis beantragt wird. Belegart N bezeichnet private Zwecke, Belegart O beschreibt das behördliche Führungszeugnis. Unter der Belegart P versteht man das behördliche Führungszeugnis, das zur Durchsicht beim Amtsgericht vorgesehen ist. Belegart Og ist für die gezielte behördliche Einsichtnahme hinsichtlich der Gewerbeordnung gedacht. Darüber hinaus gibt es das Europäische und das erweiterte Führungszeugnis. Grundlegend ist das Führungszeugnis – unabhängig von der Belegart – persönlich zu beantragen.