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Bürgeramt - Häufige Fragen

Wo bekomme ich beglaubigte Kopien?

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Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur siegelführende Stellen Beglaubigungen vornehmen. Das sind z.B.:

  • Notare
  • Amtspersonen 
  • Urkundspersonen (z.B. Geschäftsstelle bei Gericht)
  • Gemeindesekretäre oder beauftragte Beamte
  • Bestimmte Stellen der staatlich anerkannten Kirchen


In vielen Lebenslagen ist es notwendig, beglaubigte Abschriften eines Dokumentes vorzulegen. Grundsätzlich kann die amtliche Beglaubigung von derjenigen Behörde vorgenommen werden, die das jeweilige Schriftstück ausgestellt hat. Anderenfalls wird diese Dienstleistung auch von Bezirksämtern bzw. Bürgerämtern geleistet. Für Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) ist hingegen das Standesamt zuständig. Die Gebühren für eine Beglaubigung richten sich nach Umfang und Art der Schriftstücke und sind im Einzelfall bei der Behörde zu erfragen.  

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