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Das erweiterte Führungszeugnis wurde 2010 mit dem Ziel eingeführt, Minderjährige besonders schützen zu können. Dies ist gesetzlich über das Bundeszentralregistergesetz geregelt. Daher sind Personen zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses angehalten, die beruflich, ehrenamtlich oder in anderer Art eng mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Auch bei einer eventuellen gesetzlichen Vorgabe oder der Prüfung einer persönlichen Eignung in der Kinder- und Jugendhilfe kann das erweiterte Führungszeugnis erforderlich werden. Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis soll das erweiterte Führungszeugnis genauen Aufschluss über etwaige Verurteilungen wegen Sexualdelikten geben. Das erweiterte Führungszeugnis ist normalerweise bei der Meldebehörde persönlich zu beantragen.