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Das Führungszeugnis gilt im Allgemeinen als ein Nachweis dafür, dass man nicht vorbestraft ist. Diese Strafregisterbescheinigung kann normalerweise von Arbeitgebern für die Personaleinstellung oder für behördliche Zwecke verlangt werden. Man unterscheidet zwischen dem einfachen/ privaten und dem erweiterten Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis gibt Auskunft über strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke zur Schuldunfähigkeit. Das erweiterte Führungszeugnis wird normalerweise bei der Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen notwendig und soll ausführlicher über etwaige Verurteilungen wegen Sexualdelikten informieren. Man beantragt das Führungszeugnis in der Regel bei der Meldebehörde bzw. beim Bürgeramt. Die Beantragung erfolgt normalerweise persönlich und kann mit einem Gebührenaufwand verbunden sein.