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Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist generell an die gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen gebunden. Betreiber von Clubs und Diskotheken müssen dafür Sorge tragen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Betreffende Personen müssen damit rechnen, ihr Alter über ein geeignetes Ausweisdokument nachzuweisen. Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren ist generell untersagt. Andere alkoholische Getränke (etwa Wein, Sekt oder Bier) dürfen unter Umständen an Jugendliche abgegeben werden, allerdings nicht an Personen unter 16 Jahren.