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Das Grundbuch dokumentiert in erster Linie die Besitzverhältnisse eines Grundstückes und dessen Bebauung. Auch über etwaige Hypotheken oder finanzielle Belastungen des Grundstücks bzw. der Liegenschaft wird im Grundbuch Aufschluss gegeben. Im Grundbucheintrag wird zwar auf die Immobilie bzw. das Gebäude auf dem Grundstück hingewiesen, nicht aber auf dessen Eigenschaft als Denkmal. Insofern ist aus dem Grundbucheintrag normalerweise nicht ablesbar, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Wenn man beispielsweise als Kaufinteressent erfahren möchte, ob das historische Gebäude auf einem Grundstück denkmalgeschützt ist, kann man Einblick in die vom Denkmalamt zur Verfügung gestellten Denkmallisten nehmen.