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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Ist man bei Baumaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude rechtlich gebunden?

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Als Eigentümer eines historischen, kulturell wertvollen Bauwerkes ist man im Allgemeinen nicht nur am reinen Erhalt der Immobilie interessiert. Auch Baumaßnahmen, die für die anfallende Nutzung des Gebäudes notwendig werden, sind nicht unüblich. Die Planung einer solchen Baumaßnahme wird in der Regel von einem Architekten vorgenommen, wobei hierüber die baurechtlichen Vorschriften Auskunft geben. Die untere Denkmalschutzbehörde kann ebenfalls baurechtliche Hinweise geben. Ebenso sind Denkmalpfleger und Architektenkammern potentielle Ansprechpartner. Zudem ist es ratsam, Handwerker mit Erfahrung in der Behandlung von historischer Bausubstanz hinzuzuziehen.

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