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Die amtliche Denkmalpflege obliegt in erster Linie den Denkmalschutzbehörden. Natürlich ist gerade im Bereich des Gartenwesens auch das Grünflächenamt bzw. das Gartenbauamt als Behörde anzuführen, die in gartendenkmalpflegerischen Belangen mit dem Denkmalpflegeamt zusammenarbeitet. Im Vergleich zu anderen Aufgaben der zuständigen Denkmalbehörde, nimmt die Gartendenkmalpflege jedoch einen relativ kleinen Anteil an der Behördentätigkeit ein. Neben den staatlichen Behörden sind aber auch Stiftungen denkmalpflegerisch an historischen Gartenanlagen tätig. Beispielhaft können hier die Stiftung Historische Gärten in Niedersachsen oder die Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau genannt werden.